AGB

Gastaufnahmevertrag

Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei der Buchung einer Ferienwohnung oder eines Zimmers nicht ohne rechtliche Regelung. Eine vom Gast vorgenommene und vom Farnbauernhof akzeptierte Buchung begründet zwischen beiden Parteien ein Vertragsverhältnis - den Gastaufnahmevertrag.

Im Einzelnen ergeben sich aus dem Vertrag folgende Rechten und Pflichten

  1. Der Gastaufnahmevertrag gilt als geschlossen, wenn die Ferienwohnung/Zimmer vom Gast bestellt und vom Farnbauernhof bestätigt wurde. Für die Bestätigung ist sowohl die schriftliche, als auch die mündliche Form bindend. Der Gastaufnahmevertrag verpflichtet sowohl den Gast als auch den Farnbauernhof zur Einhaltung. Die Unterkunftsvermietung beruhen auf den Bestimmungen des befristeten Mietvertrages (BGB) und sind verbindlich. Es werden kurzfristige und langfristige Buchungen gleich behandelt.
  2. Der Farnbauernhof verpflichtet sich, dem Gast die Ferienwohnung in einwandfreier Beschaffenheit nach gesetzlichen Vorschriften oder marktüblichen Gepflogenheiten zur Verfügung zu stellen. Er ist verpflichtet, dem Gast eine andere Unterkunft zu beschaffen, wenn er nicht in der Lage ist, die zugesagte Ferienwohnung trotz Bestätigung zur Verfügung zu stellen. Der Farnbauernhof verpflichtet sich ebenfalls, die reservierte Ferienwohnung baldmöglichst anderweitig zu vermieten, wenn der Gast den Vertrag nicht erfüllen kann und den geleisteten Schadensersatz ganz oder teilweise zurückzuzahlen.
  3. Wenn der Gast vom Vertrag zurücktritt, die Reise nicht angetreten ist, oder vorzeitig abgereist ist, so ist er verpflichtet, dem Farnbauernhof für die Tage, an denen er die reservierte Ferienwohnung nicht in Anspruch nimmt, den vereinbarten Übernachtungspreis abzüglich 10% zu zahlen, insoweit es nicht zu einer anderweitigen Vergabe des Quartiers kommt. Für Umbuchungen und Stornierungen berechnen wir 50 Euro. Das gilt  unabhängig davon, wann die Absage erfolgt. Diese Regelung greift unmittelbar nach Zustandekommen des Vertrages, auch wenn vom Abschluss bis zum Urlaubszeitraum noch Monate liegen. (BGB) In dem Zeitraum (z. Bsp. Pandemie), in dem die Regierung eine Urlaubssperre ausgesprochen hat, ist eine kostenlose Stornierung möglich.
  4. An- und Abreisetag gelten als ein Miettag und werden als solcher berechnet. Am Anreisetag steht dem Gast die bestellte Ferienwohnung ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag hat der Gast die Ferienwohnung bis 10.00 Uhr zu verlassen, um dem Farnbauernhofteam Gelegenheit zu geben, diese für den nachfolgenden Gast wieder herzurichten. Eine Absprache über geänderte An- bzw. Abreisezeiten ist jederzeit möglich.
  5. Entstehen in den Wohnungen irgendwelche Schäden, (z. B. Glasbruch, Brandflecken, Verunreinigungen von Matratzen und Bettwäsche usw.) die durch die Gäste oder deren Haustiere verursacht werden, kommt in der Regel die Haftpflicht-Versicherung des Gastes dafür auf. Besteht keine Haftpflichtversicherung oder kommt diese nicht für den Schaden auf, so haftet der Gast persönlich für den entstandenen Schaden.
  6. Die Wohnungen werden nach dem Windhundprinzip vermietet. Das heißt wir berücksichtigen die zeitliche Reihenfolge der Bedarfsanmeldung, jedoch nicht andere Kriterien.
  7. Unser komplettes Angebot ist im Mietpreis nur für unsere Gäste vorgesehen. Aber dennoch dürfen Sie Besuch empfangen. Wir erheben dafür eine Besucherpauschale in Höhe von 5 Euro pro Person und Tag. Bitte Besuch anmelden!
  8. Rauchverbot in allen Wohnungen.
  9. Es gilt unsere Haus und Hofordnung.

Reise-Rücktrittskostenversicherung (RRV)

Wir empfehlen unseren Gästen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskostenversicherung bei der Reservierung einer Ferienwohnung. Diese schützt Sie vor finanziellen Belastungen, wenn Sie durch ein unvorhergesehenes Ereignis (z.B. Krankheit, Tod, schwerer Unfall, Schwangerschaft mit Komplikationen, erheblicher Schaden am Eigentum infolge von Feuer, Elementarereignisse, vorsätzlicher Straftat eines Dritten, nicht vorhersehbare, unfreiwillige Arbeitslosigkeit des Versicherten, unerwartete Einberufung zum Grundwehrdienst oder zu einer Wehrübung) die Reise nicht antreten oder diese vorzeitig beenden müssen, und Ihnen wegen Nichterfüllung des Mietvertrages vom Vermieter Gebühren in Rechnung gestellt werden.

Haus und Hofordnung

  • Informieren Sie uns umgehend, wenn Sie etwas vermissen, oder Sie in irgendeiner Form Hilfe benötigen. Nur so können wir evtl. Unzulänglichkeiten beheben. Gerne stehen wir für Fragen und Informationen zur Verfügung.
  • Bitte gehen Sie mit der Einrichtung und dem Inventar so um, als wäre es Ihr Eigenes. Die Mieter haften für Beschädigungen am Inventar und Einrichtung. Eventuelle Schäden müssen sofort dem Vermieter mitgeteilt werden und können in der Regel über Ihre private Haftpflichtversicherung geregelt werden.
  • Das Rauchen ist in den Wohnungen, im Aufenthaltsraum und im Indoorspielplatz nicht gestattet. Wir bitten Sie, im Freien oder auf dem Balkon (mit angelehnter Türe) zu rauchen.
  • Die Fußbäden unseres Holzhauses sind aus Naturholz. Gehen Sie nur so viel wie notwendig mit Straßenschuhen auf dem Boden. Besser sind Hausschuhe oder Socken.
  • Für die Mülltrennung haben wir eine ausführliche Sortierliste für Sie bereitgelegt. Große Müllsammelbehälter finden Sie in im Müllhaus, Biomüll kommt hinter den Stall auf den Misthaufen.
  • In Spülbecken, Toiletten, Waschbecken und Dusche dürfen keine Essensreste, Abfälle, schädliche Flüssigkeiten o. ä. geworfen oder geschüttet werden.
  • Die Programme am TV nicht verstellen. Diese wurden entsprechend auf die Satelittenschüssel eingestellt.
  • Bitte halten Sie sich von 21.00 Uhr bis 8.00 Uhr an die Ruhezeiten. Auch außerhalb dieser Zeiten fänden wir es schön, Rücksicht auf andere Gäste zu nehmen.
  • Bitte beachten Sie bei dem Gebrauch von Kerzen, dass eine gute Unterlage vorhanden ist und die Kerzen nicht in der Zugluft steht.
  • Beim Verlassen des Hauses sind Türen und Fenster zu schließen. Bei Verlust des Schlüssels haftet der Mieter.
  • Bitte keine Gegenstände (Essen, Getränke, Müll o.ä.) vor die Wohnungseingangstüre oder im Eingangsbereich lagern.
  • Beim mieten von 2 oder mehr Wohnungen ist darauf zu achten, dass alle Gegenstände wieder in die ursprüngliche Wohnung zurückgebracht werden.
  • Handtücher, die im Badezimmer zur Verfügung stehen, sind nicht für das Schwimmbad gedacht. Bitte bringen sie für Ihren Schwimmbad- oder Saunabesuch eigene Handtücher mit.
  • Auf Wunsch stehen Ihnen eine zusätzliche Decke und ein zusätzliches Kopfkissen zur Verfügung.
  • Die Sitzpolster oder Teppiche für die Outdoormübel müssen bei Regen oder auch über die Nacht mit nach drinnen genommen werden.
  • Gegen Endreinigung ist eine wöchentliche Reinigung möglich.
  • Bitte parken Sie auf den bereitgestellten Parkplätzen.
  • Die Haustiere wünschen wir uns nicht auf den Sofas und auch nicht in den Betten.
  • Gerne nehmen wir Hunde mit auf, sofern sie nicht auf einer Kampfhundliste stehen und Maulkorbpflicht haben.
  • Landwirtschaftstypische- und übliche Immissionen (Gerüche, Geräusche usw.) lassen sich bei einem Urlaub auf dem Bauernhof nicht vermeiden. Sie berechtigen weder zur Minderung des Preises, vorzeitigen Abreise oder einer Stornierung. Das gleiche gilt bei schlechtem Wetter oder das Ausbleiben von Schnee.
  • Das Betreten landwirtschaftlicher Betriebsräume wie Ställe, Heuboden usw. bedarf der zuvorigen Gestattung des Betriebes. Bei Anreise wird auf Gefahren auf dem Bauernhof hingewiesen.
Farnbauernhof Stroh
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